Peter Boehringer: Bundesamt für Verfassungsschutz unterzeichnet Stillhalteerklärung betreffend Kommentierung von AfD-Europa-Kandidaten
Berlin, 03.08.2023.
Der AfD-Bundesverband hatte am 1. August den Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz Haldenwang auf Unterlassung abgemahnt. Haldenwang hatte öffentlich und noch während der laufenden Listen-Aufstellungsversammlung der AfD zur EU-Wahl 2024 die vermutete Verfassungs(un)treue gewählter und auch ungewählter Kandidaten kommentiert. Am heutigen 3. August unterzeichnete das BfV nun ggü. dem VG Köln und ggü. der AfD eine „Stillhaltezusage“ bis zum Ende der noch bis zum 6. August laufenden AfD-Europawahlversammlung. [Az. Z13-018-630003-0013-0077/23 S].
Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:
„Der Verfassungsschutz unterzeichnet nur selten und nur ungern Unterlassungserklärungen. Darum ist diese schnelle Stillhaltezusage ein klares Signal, das wir begrüßen. Obwohl der VS gemäß juristischer Standard-Vorgehensweise heute vorerst keine Rechtspflicht zu diesem Schritt anerkennt, ist die nun unterzeichnete Stillhalte-Verpflichtung angesichts der sonst niemals so schnell unterzeichneten Unterlassungserklärungen ein eindeutiger Hinweis, dass man sich seitens des BfV um die Unbilligkeit und juristische Unhaltbarkeit des von ihrem Präsidenten geäußerten ‘Geraunes’ zu unseren Kandidaten voll bewusst ist. Man muss nun sogar klar vermuten, dass die von Haldenwang quasi ‘live’ getätigten abwertenden und parteiischen Äußerungen trotz deren klarer Illegalität bewusst getätigt worden waren.
Dass die deutsche Regierung versucht, Wahlen über ihren Geheimdienst schon im Vorfeld zu manipulieren, ist eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig. Haldenwang versuchte zum wiederholten Male, das Wahlverhalten des Souveräns einseitig zu beeinflussen. Haldenwang musste sich bewusst gewesen sein, dass ihm seine definitionsfreien Sprüche von ‘rechtsextremistischen Verschwörungserzählungen’ unserer Kandidaten niemals erlaubt sein konnten. Er verband sie sogar mit einer faktisch amtlichen Wahlempfehlung gegen die AfD, was seinem Neutralitätsgebot als Leiter einer staatlichen Behörde (des Innenministeriums von Ministerin Faeser) zuwiderläuft.
Es ist nicht das erste Mal, dass Abmahnungen und Gerichte diese parteiische Wahlhilfe des BfV zu Lasten der AfD stoppen müssen. Wir sehen darum unseren ebenfalls bereits gerichtsanhängigen Vorwurf einer rein politischen Motivation der Amtsführung des BfV erneut als bestätigt an. Das Verhalten seines Präsidenten und auch das vieler seiner (weisungsgebundenen) Mitarbeiter ist notorisch rechtswidrig, da es das staatliche Neutralitätsgebot ständig bricht. Wir fordern darum erneut, wegen der offenkundig rein politischen Motivation der gesamten Arbeit des Verfassungsschutzes alle Einstufungs- und Beobachtungsmaßnahmen der AfD einzustellen.“